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BVerwG, 30.07.1986 - 7 B 73.86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Werbeverbot - Außenwerbung an Taxen - Politischer Inhalt - Ausnahmegenehmigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BOKraft § 26 Abs. 3
Verfahrensgang
- VG Berlin, 18.07.1984 - 4 A 191.93
- OVG Berlin, 12.02.1986 - 1 B 78.84
- BVerwG, 30.07.1986 - 7 B 73.86
Papierfundstellen
- NJW 1987, 206
- NVwZ 1987, 132 (Ls.)
- DÖV 1987, 868
- afp 1987, 452
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.05.1984 - 7 C 45.82
Kraftverkehr - Werbungsverbot - Außenwerbung - Taxi - Genehmigungspflicht - …
Auszug aus BVerwG, 30.07.1986 - 7 B 73.86
Der Senat hat bereits entschieden, daß das grundsätzliche Verbot des § 26 Abs. 3 BOKraft, die Außenfläche einer Taxe zur Eigen- oder Fremdwerbung zu benutzen, in Verbindung mit der Ausnahmemöglichkeit nach § 43 BOKraft rechtlich nicht zu beanstanden ist, insbesondere nicht die verfassungsmäßigen Rechte des Taxenunternehmers verletzt (Urteil vom 25. Mai 1984 - 7 C 45.82 - in DÖV 1984, 1026); § 26 Abs. 3 BOKraft stellt ein allgemeines Gesetz im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG dar.
- BVerwG, 30.06.2005 - 3 C 24.04
Berufsfreiheit und Werbeverbote; Eigenwerbung an Taxen; Fremdwerbung an Taxen.
2.3 Soweit in der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 1984 - BVerwG 7 C 45.82 - VRS 67, 306 sowie Beschluss vom 30. Juli 1986 - BVerwG 7 B 73.86 - VRS 71, 479 ) angenommen wurde, dass das Eigenwerbungsverbot der Sicherstellung einer einheitlichen äußerlichen Kenntlichmachung der Taxen sowie der Wahrung der Chancengleichheit durch Sicherstellung eines möglichst neutralen Aussehens und damit vernünftigen Gründen des Gemeinwohls diene, kann hieran nicht mehr festgehalten werden. - VG Berlin, 12.12.1994 - 11 A 663.93
Verfassungsmäßigkeit des Verbots politischer Werbung auf Taxen; Chancengleichheit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 01.12.2000 - 3 S 596/00
Eigenwerbung an Mietwagen im Fernverkehr
Darüber hinaus soll die Vorschrift des § 26 Abs. 3 BOKraft durch Sicherstellung des möglichst neutralen Aussehens der Taxen und damit der Chancengleichheit der Taxenunternehmer untereinander die Funktionsfähigkeit des Taxenverkehrs als öffentliches Verkehrsmittel wahren (BVerwG, Urteile vom 25.3.1966 - VII C 57/65 -, BVerwGE 24, 12 und vom 25.5.1984 - 7 C 45.82 -, NVwZ 1985, 900 sowie Beschluss vom 30.7.1986 - 7 B 73.86 -, Buchholz 442.015 BOKraft Nr. 3). - BVerwG, 09.04.1987 - 7 B 29.87
Taxi - Ausnahmegenehmigungen vom Werbeverbot - Politische Aussagen - Nicht …
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Urteil vom 25. Mai 1984 - BVerwG 7 C 45.82 - DÖV 1984, 1026 sowie Beschluß vom 30. Juli 1986 - BVerwG 7 B 73.86 - Buchholz 442.015 BOKraft Nr. 3) hat das Berufungsgericht diese Genehmigungspraxis als sachgerecht und im Hinblick auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung in Art. 5 Abs. 1 GG und der Berufsfreiheit in Art. 12 Abs. 1 GG als verfassungsrechtlich bedenkenfrei bezeichnet sowie auch einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG verneint.